Abstandszahlung beim Kiosk: Was ist Luftgeld — und wann lohnt es sich?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstandszahlung ist der Betrag, den der neue Betreiber dem Vormieter für die Überlassung des Ladens zahlt.
- Übliche Größenordnung beim Kiosk: 70.000 bis 100.000 €, teilweise deutlich mehr.
- Dazu kommen fast immer Warenübernahme (ab 30.000 €) sowie Kaution und erste Miete (10.000–15.000 €).
- Anders als Regale oder Ware behält ein gezahlter Abstand keinen Wiederverkaufswert.
Die Abstandszahlung — umgangssprachlich „Luftgeld“ oder „Ablöse“ — ist der Betrag, den ein neuer Betreiber dem Vormieter dafür zahlt, dass dieser einen laufenden Laden überlässt und den Mietvertrag freigibt. Beim Kiosk ist sie regelmäßig der mit Abstand größte Kostenblock der ganzen Gründung.
Woraus sich der Betrag zusammensetzt
In der Praxis werden zwei sehr verschiedene Dinge in einer Summe vermischt. Das eine ist die Inventarablöse: ein Preis für konkrete Gegenstände — Regale, Kühltheken, Kassentresen. Das ist nachvollziehbar und lässt sich am Zeitwert prüfen. Das andere ist der eigentliche Abstand: ein Betrag für den Standort, den Kundenstamm und die Bereitschaft, den Platz zu räumen. Dafür gibt es keinen Gegenstand und keinen Marktpreis — nur Verhandlung.
Mit welchen Summen müssen Sie rechnen?
- Abstand: häufig 70.000 bis 100.000 €, teilweise deutlich höher
- Warenübernahme: meist zusätzlich, mindestens 30.000 €
- Kaution und erste Monatsmiete: ungefähr 10.000 bis 15.000 €
- Renovierung: häufig unterschätzt — übernommene Einrichtung ist selten auf dem Stand, den Sie sich wünschen
Viele Existenzgründer starten dadurch direkt mit einer sehr hohen Verschuldung — bevor sie den ersten Euro verdient haben. Der vollständige Vergleich mit der Neueröffnung steht unter Übernehmen oder neu eröffnen?.
Das unterschätzte Risiko
Auch ein bewährter Standort kann sich plötzlich verschlechtern: eine Großbaustelle über zwei Jahre, eine geänderte Verkehrsführung, eine verlegte Bushaltestelle, ein geschlossener Ankermieter in der Nachbarschaft. Dann haben Sie einen sechsstelligen Betrag investiert, den Sie nicht zurückbekommen — anders als Regale, Ware und Einrichtung, die Ihnen bei einer Neueröffnung ohne Abstand selbst gehören und die Sie an einen anderen Standort mitnehmen können.
Ein zweites Risiko wird noch häufiger übersehen: der Mietvertrag. Wenn der Vermieter dem Mieterwechsel nicht zustimmt, die Restlaufzeit kurz ist oder eine deutliche Mieterhöhung ansteht, verliert der gezahlte Abstand schlagartig seine Grundlage. Klären Sie deshalb immer zuerst den Mietvertrag und erst danach den Preis.
Wann kann sich ein Abstand lohnen?
Ein laufender Kiosk bringt sofort Umsatz und einen festen Kundenstamm mit — das Risiko der Anlaufphase entfällt, und die Finanzierung lässt sich mit realen Zahlen statt mit Prognosen begründen. Es gibt also durchaus Fälle, in denen eine Übernahme die vernünftigere Entscheidung ist.
Die Bedingungen dafür sind allerdings klar: geprüfte Zahlen aus mehreren Jahren, ein Mietvertrag mit ausreichender Restlaufzeit und Zustimmung des Vermieters, ein Standort ohne absehbare Verschlechterung — und ein Abstand, der sich in überschaubarer Zeit aus dem Mehrertrag amortisiert. Wenn diese Rechnung erst nach vielen Jahren aufgeht, ist der Preis schlicht zu hoch.
Ob der geforderte Preis zu Ihrem Fall passt, muss man nüchtern durchrechnen. Wir tun das gemeinsam mit Ihnen und zeigen Ihnen die Alternativen ohne Luftgeld — die Beratung gibt es unverbindlich bei uns.
Häufige Fragen
- Was bedeutet Abstandszahlung beim Kiosk?
- Es ist der Betrag, den ein neuer Betreiber dem bisherigen Mieter dafür zahlt, dass dieser den Laden überlässt und den Mietvertrag freigibt. Umgangssprachlich heißt sie Luftgeld oder Ablöse. Sie geht an den Vormieter, nicht an den Vermieter.
- Wie hoch ist eine Abstandszahlung für einen Kiosk üblicherweise?
- In Hamburg liegen die geforderten Beträge für einen Kiosk in guter Lage häufig zwischen 70.000 und 100.000 €, in Spitzenlagen auch darüber. Dazu kommen in aller Regel die Übernahme des Warenbestands ab etwa 30.000 € sowie Kaution und erste Miete.
- Ist die Abstandszahlung steuerlich absetzbar?
- Ablösezahlungen werden steuerlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob ihnen konkrete Wirtschaftsgüter gegenüberstehen oder ob es sich um einen reinen Abstand handelt. Deshalb ist die getrennte Ausweisung im Vertrag so wichtig. Die Beurteilung Ihres konkreten Falls gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
- Kann ich eine Abstandszahlung verhandeln?
- Ja, und das sollten Sie auch. Es gibt keinen Marktpreis für Luftgeld — der Betrag ist reine Verhandlungssache. Die stärksten Argumente sind geprüfte Zahlen, die Restlaufzeit des Mietvertrags und die glaubhafte Alternative, an anderer Stelle ohne Abstand zu eröffnen.